Iv
allfällige Erweiterung oder Beschränkung desselben dem Ermessen des
Lehrers je nach dem Bedürfnisse der Klasse. Jede Seite enthält
Winke für ausführlichere Charakterbilder.
Die eingestreuten „Fragen zur Wiederholung" sollen 1) Dinge
zusammenstellen, welche sonst mehrfach hätten aufgeführt werden
müssen; 2) den Schüler zum Gebrauch der Karte streng anhalten,
und 3) seine ganze Thätigkeit zu Hause wohlmeinend überwachen.
Darum wurden auch in der ersten Abtheilung nur solche Fragen ge-
stellt, zu deren Beantwortung ein gesundes Auge oft allein ausreicht,
den spätern aber diejenigen aufbewahrt, für welche ein strengeres
Nachdenken oder reiferes Urtheil in Anspruch genommen wird.
Indem ich schließlich noch bemerke, daß bei Abfassung dieses
Lehrbuchs die besten Hülfsmittel benutzt wurden, und beim Gebrauch
desselben Liechtenstern's neuester Schulatlas vortreffliche Dienste
leisten wird, übergebe ich es mit dem Wunsche, es möge auch in
weitern Kreisen sich einer geneigten Beachtung würdig erweisen, dem
Urtheilsspruch gerechter Richter und dem Wohlwollen der studiren-
den Jugend.
Chur, am 29. März 1854.
vr. Cassian,
Prof, am Gymnasium und an der Realschule.
Vorrede zur zweiten Auflage.
Ist auch der Verfaffer dieses geographischen Lehrbuchs im All-
gemeinen den Grundsätzen treu geblieben, welche ihn bei der Aus-
arbeitung der ersten Auflage leiteten, so mußten doch bei dieser zweiten
nothwendige Verbesserungen vorgenommen, wünschenswerthe Erwei-
terungen gemacht und mancherlei Veränderungen angebracht werden.
Zunächst glaubte der Verfasser dem ethnographischen Elemente noch
mehr Rechnung tragen zu sollen, als in der ersten Austage geschehen
war. Dann überzeugte er sich, daß die gegebenen Fragen zur Wieder-
holung besser ans Ende der einzelnen Abtheilungen gesetzt würden.
Er hat diese Aufgaben vermehren zu sollen für angemeffen gefunden,
weil ihn die Erfahrung lehrte, daß durch dieselben nicht nur die
Vollständigkeit und Gründlichkeit des Wissens gefördert, sondern auch
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T1: [Geschichte Dichter Zeit Buch Werk Jahr Gedicht Nr. Bild Geographie], T21: [Erde Sonne Tag Jahr Mond Zeit Stunde Punkt Abschnitt Periode]]
TM Hauptwörter (100): [T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T30: [Periode Abschnitt erster zweiter Zeitraum dritter Jahr Kapitel Sonne Planet], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T8: [Abschnitt erster Periode zweiter Zeitraum dritter Kap Buch Kapitel vierter]]
61
Verordnung des Monarchen gesetzliche Gültigkeit, wenn dieselbe nicht von
einem der ernannten Minister mit unterzeichnet oder contrasignirt ist. Der Mo-
narch hat das Recht, seine Staatsräthe oder Minister zu ernennen und zu
entlassen. Die Abgeordneten des Volkes, welche sich gewöhnlich in zwei
Häusern oder Kammern (das Einkammer- und das Zweikammersystem) ver-
sammeln, haben das Recht, das Budget, d. h. den Staatshaushalt, zu prüfen,
die Steuern zu bewilligen, die vom Ministerium vorgelegten Gesetzesentwürfe
zu genehmigen, abzuändern oder zu verwerfen, selbständige Vorschläge und
Anträge vorzubringen, die Verwaltung zu überwachen und eine Verletzung
der Constitution zu ahnden. Die Beschlüsse der Abgeordneten haben ohne
Zustimmung des Monarchen, mit Ausnahme von Strafanträgen und Unter-
suchungen, keine Geltung; der Monarch kann mit andern Worten ein „Veto"
einlegen.
Unterschieden von der constitutionellen Monarchie ist die ständische Ver-
fassung. Diese gibt dem Volke bei den wichtigsten Angelegenheiten kein Recht,
sich im Allgemeinen an der Verwaltung des Staates irgendwie zu betheiligen,
sondern stellt es der Krone oder dem Monarchen anheim, sich in wichtigen
Fällen des Rathes erblicher, nach Ständen erwählter Vertreter zu bedienen.
In einem Freistaat (Republik) wird die Verwaltung vom Volke selbst
oder von gewählten Beamten geübt, welche nach Ablauf einer bestimmten
Amtszeit wieder in das Privatleben zurücktreten. Gewöhnlich steht an der
Spitze eines Freistaates ein verantwortlicher Präsident, wie z. B. in den Ver-
einigten Staaten Nordamerikas. Ein Präsident wird auf eine Reihe von
Jahren vom Volke entweder direct oder indirect gewählt. In der Schweiz
bekleidet ein Bundesrath von 7 Mitgliedern die Präsidentschaft des Frei-
staates. Im Allgemeinen handelt der Präsident und der Bundesrath nicht
selbständig, sondern führt die Beschlüsse der obersten Rathsversammlungen (in
Nordamerika des Senats und der Repräsentantenkammer, in der Schweiz
des Stände- und Nationalraths) aus. Die republikanischen Verfassungen
sind entweder aristokratisch, oder demokratisch, je nachdem die Verwaltung der
Staatsangelegenheiten den Angesehensten, den Reichsten oder Gebildetsten, oder
der Gesammtheit des Volkes übergeben ist. Von der Demokratie ist die
Ochlokratie wohl zu unterscheiden; darunter versteht man die Herrschaft des
Pöbels, der ungebildeten Volksmasse, welche sich der Staatsgewalt bemäch-
tigt hat.
8 52.
Die Völker und Staaten von Europa.
Die Völker von Europa sind unter den Völkern der ganzen Erde die
gebildetsten und mächtigsten. In keinen: andern Erdtheile finden sich so thä-
tige Bewohner, wie in Europa. Ackerbau, Handel, Kunst und Industrie,
insbesondere die Wissenschaften sind nirgends in solcher Blüthe, wie in Europa.
Die vortheilhafte Lage Europa's in der Nähe zweier anderer großen Con-
tinente, die große Entwicklung der Küsten und die vielen Meereseinschnitte
haben das Innere leicht zugänglich gemacht und dem Handel geöffnet.' Europa
herrscht jetzt über die ganze Erde; überall entstehen neue Colonien von Euro-
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T109: [Europa Asien Afrika Amerika Australien Insel Erdteil Land Zone Klima], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Ortsnamen: Nordamerikas Nordamerika Europa Europa Europa Europa Europa
217
Iii. Kultur - Geographie.
mentlich in Sibirien und der Mongolei. In Arabien sind die Be-
duinen ganz frei und unabhängig; die Araber mit festen Wohnsitzen
stehen unter zum Theil absoluten, zum Theil eng beschränkten, auf
theokratisches Ansehen sich stützenden Imams, Emirs oder Scheikhs.
Andere Staaten haben mit den feudalistischen unseres europäi-
schen Mittelalrers Aehnlichkeit; man findet bei ihnen eine Unterord-
nung und allmälige Abstufung der Macht und des Ansehens, die im
Eigenthumsrechte begründet ist, und wo der, welcher ein Gut be-
sitzt, welches ein Herr oder dessen Vorfahren ihm gegen Erlegung
eines bestimmten Werthes abgetreten haben, diesem Herrn im Grunde
mehr Unterthan ist, als dem eigentlichen Staatsoberhaupte. Eine
große Hinneigung zu solchem Feudalismus zeigt sich bei allen malayi-
schen Völkern und in Japan in starkem Maaßes ferner nicht so
schroff bei den Beludschen, den Afghanen, bei vielen Mongolen,
den Mandschu, und in Hindustan bei den Maharatten. — Theo-
kra tisch werden in Asien regiert Tibet und Butan durch unum-
schränkt herrschende Wahlpriester, den Bog do-Lama und den
Dalai-Lama, die als Ausfluß der Gottheit betrachtet werden.
928. In Persien herrscht der Schah und in jder Türkei
der Sultan despotisch, doch sind Beide verpflichtet, die Gebote des
Koran zu erfüllen. Dieses heilige Buch wird von den Ulemas er-
klärt, die von dem Monarchen besoldet werden, und daher nur selten
geneigt sind, sich seinem Willen zu widersetzen. Er wird in beiden
Ländern als Mohammeds Nachfolger betrachtet, und der Sultan
kann alltäglich, ohne daß er einen Grund dafür anzugeben nöthig
hätte, eine gewisse Anzahl Köpfe absäbeln lassen. Uebrigens leben
in Persien sowohl als der Türkei mehre unabhängige Völker, wie
z. B. die Kurden, die unter eigenen Emiren stehen, die sich um
den Sultan nur so weit bekümmern, als es ihnen eben gelegen ist.
§. 929. Die nicht-mohammedanischen Herrscher in Asien, wie
z. B. der Kaiser von China, die Könige in Hindustan und andere,
sind durch Religion, Sitten, Gebräuche und oft durch Vorurtheile
des Volkes mannigfach beschränkt. So darf der erstere, der Sohn
des Himmels, wie sein Titel lautet,'seine Minister nur nach
herkömmlicher Sitte aus dem Gelehrtenstande wählen; er kann nur
aus einer von den Gelehrten vorgeschlagenen Liste den Unterstatt-
halter einer Provinz ernennen; er ist für alles Unglück, für Erd-
beben, Hagelschauer und dergleichen verantwortlich, muß sich als
großen Sünder bekennen, am Tage einer Sonnensinsterniß streng
fasten rc. Nie kann ein König in Hindustan von einem Brahminen
auch nur die geringste Steuer erheben und keinen Ackerbauer zum
Kaufmanne machen. Die Verwaltung des Staates ist in China
in den Händen der Gelehrten oder Mandarinen, die in neun
Klassen zerfallen; nur die Gelehrsamkeit giebt Anspruch aus irgend
ein Amt, und wird daher sehr in Ehren gehalten. Jede untere
Klasse der Mandarinen ist der höhern streng untergeordnet.
§-930. In Hinderindien, z.b. Birma und Siam, herrscht
reiner Despotismus; kein Unterthan darf, so lange der Herrscher
lebt, dessen Namen aussprechen. Alles gehört dem Könige, Land
und Leute. Jedoch giebt es geschriebene Gesetze, und in der Ver-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
TM Hauptwörter (100): [T97: [Stadt Hauptstadt China Reich Land Handel Meer Einw. Türkei Sultan], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T134: [Land Meer Hochland Persien Tigris China Euphrat Iran Asien Armenien], T48: [Christ Jerusalem Sultan Mekka Araber Land Jahr Stadt Mohammed Türke], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung]]
Extrahierte Personennamen: Mohammeds
Extrahierte Ortsnamen: Sibirien Mongolei Japan Hindustan Asien Tibet Persien Mohammeds Persien Asien China Hindustan Hindustan China Hinderindien Birma
Graecia Propria. Attica.
95
ten ausgeschmückt! — Der Acropolis südwestlich gegen-
über lag ein bedeutender Hügel, Museion, zum B. Lyca-
bettus geh. mit dem sogen. Grab des Musaeus, dem Mo-
nument des Philopappus und den Temp. des .Heracles u.
der Artemis 5 ihn liess späterhiil Demetrius befestigen.
Der Acropolis westlich erhob sich ein zweiter Hügel mit
der Pnyx, eine Art von Theater, das vorzüglich zu
Volksversammlungen bei der Wahl von Magistratsper-
sonen eingerichtet war. Rings um die Acropolis her in
der tieferen Gegend zeigten sich abef noch folgende be-
sonders merkw. Gebäude. Auf der Südseite der1 Tempel des
Zeus Olympius, r0 ’Oxvpnliiov, schon von den Pisistratiden
begonnen, von Pericles und K. Augustus fortgesetzt, end-
lich von K. Hadrianus Vollendet. Sein Umfang betrug
4 Stadien, die Kosten der vollendeten Erbauung reich-
ten an 10,000 Talente. Wie noch jetzt aus seinen Ue-
berresten es sich erkennen lässt, war es ein wahres, den
grössten Tempeln Aegyptens gleich zu stellendes Riesen-
gebäude , in dem sich allein 120 Säulen von dem so
höchst seltenen phrygischen Marmor befanden. Paüsan.
Att. nennt ihn den Tempel des ¿hog Jlavturjrlov, und
Osolg rolg nuaiv cibq ov xoivovf d. i. ein Pantheon. Den
Hauptplatz in ihm nahm eine colossale Statue des Zeus
ein. Nah bei ihm stand das Thor oder derzfog-mdes K.
Iladrianusy das Aegeion^ Pylhion} Odeion, u. ein Temp. des
Zeus. Nordwestlich von der Acropolis stand der Areopa-
gusy o "Aquog Ttuyog, in welchem Gebäude den Mächtigen wie
den Annen ein gleiches Recht gesprochen ward. Davon
nördl. stand der Tempel des Theseus, im geschmackvollsten
Styl, wie dasjenige bezeugt, was von ihm noch vorhanden
ist. Weiter siidl. das Gymnas, d. Ptolemdie neue Agora u.
das Prytaneum, wo der Staat seinen ausgezeichneten Män-
nern eine Aufenthaltsstätte bereitet hatte. Sodann zeigte
sich westl. die Stoa Basileios, eine lange Str. von Slaats-
gebäuden zwischen der Pnyx, dem Areiopagos und der
Hermenstr., für die verschiedenen Dikasterien bestimmt,
und nach dem Archonten , der den Eitel Basileus trug
und hier wohnte, so genannt. Daran stiess die Poikile,
d. i. lange bedeckte Gänge, in denen die Thaten gros-
ser, um ihr Vaterland verdienter Bürger in Gemälden
dargestellt waren, nebst vielen Statuen. Endlich folgte die
alte Agora, d. i. der Volksversammlungsplatz, das Forum
oder der Markt, in der Mitte zum Einkauf und Verkauf
von allerhand Bedürfnissen, die geräumigen Säulengänge
umher zu Verhandlungen der Bürger von allerhand Art
bestimmt. Sie war ein sehr grosses Viereck und stiess
an einen Iheil des Kera?nikos} lat. Ceramicus, der die
TM Hauptwörter (50): [T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom]]
TM Hauptwörter (100): [T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf], T13: [Kirche Dom Zeit Bau Denkmal Kunst Tempel Bild Werk Stadt], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde]]
TM Hauptwörter (200): [T115: [Tempel Stadt Rom Zeit Athen Pyramide Bau Ruine Denkmal Säule], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
1(30
Nord - Donau - Laender.
Mannschaft unter gewählten Führern auszuziehen pfleg-
te etc. Schon die Römer seit Caesar’s Zeiten fan-
den die Völker Germaniens nicht in Höhlen, son-
dern in einzeln stehenden Hütten, Höfen und Bur-
gen wohnend, Salz aus der Sohle gewinnend, Berg-
bau auf Eisen und Ackerbau treibend, Bier oder Gersten-
wein bereitend. Schon damals fanden sich vier Stände,
als Edle {durch Verdienste) mit verschiedenen Abstu-
fungen, sodann Freie, Freigelassene und Leibeigene,
die jedoch gut behandelt wurden, vor. Schon damals
bestanden, als unbestreitbarer Beweis uralter und hi-
storisch begründeter germanischer Volk s ober herrlich-
lei t, die allgemeinen Volksversammlungen in einer
jeden germanischen Völkerschaft, worin über die
wichtig ereil Gegenstände des Gemeinwohls Vorträge
gehalten wurden und vom Volke darüber abgestimmt
ward. Vergl. Tacit. Germ. c. 11. 12- Schon damals
war die Jaacht der germanischen Könige und Fürsten
sehr eingeschränkt und ihnen blieb die Tfdlkühr
der Bestrafung nirgends überlassen; sondern dieses
geschah in den Volksversammlungen nach gesetz-
licher Bestimmung. Ueberhciupt fand durchgehends
Freiheit der Rede, zur Beistimmung und zur Vei'r
werfung, nebst Unbeschränktheit des Urtheils, bei
öffentlicher Gerichtsübung statt. — Auch hatten
nicht alle germanischen Völkerschaften Könige. Gegen
harte Strafen bei Civil verbrechen zeigte der edle, freie
Character. der alten Germanen Abscheu; nur allge-
mein schädliche Laster, Verrätherei und Feigheit im
Kriege wurden, als Hochverrath, mit dem Tode be-
straft. Ihre Religion war sehr einfach; sie verehr-
ten die Götter nicht in Tempeln, sondern in heili-
gen Hainen ; auch scheinen nur einige wenige Völ-
kerschaften Bilder der Götter besessen zu haben. Viel
vermochten übrigens, im Namen ihrer Götter, ihre
aus den höheren Ständen gewählten Priester, weissa-
gende Weiber, Auspicien verschiedener Art, beson-
ders die von weissen Pferden erhaltene, die sie mit
grosser Ehrfurcht in heiligen Hainen bewahrten. lac.
Germ. c. 7. S. 9. 10.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T52: [Mensch Leben Volk Gott Geist Zeit Religion Mann Glaube Herz], T65: [Reich Italien Land Kaiser Römer Volk Jahr Rhein Gallien Franken], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T56: [Römer Rhein Varus deutsche Armin Jahr Hermann Land Deutschland Tiberius]]
Italia Protria. Latium.
347
wie ein konisch aufsteigender Berg mit vielen abge-
sondert sich emporwindenden Terrassen früher schon
den bezeichnenden Namen Kiqxt] oder K'ujxoq, Cir-
ce, Circos, der „ Ringbergu von den griechischen äl-
testen Umwohnern, oder von griechischen Seefahrern
er!¡alten haben mochte. Sie fanden also hier schon
den Nanlen der Kirke vor. Sodann scheint es sehr
wahrscheinlich zu seyn, dass dieser Berg einstmals
nicht mit dem ganz niedrigen Sumpflande der Palu-
des Pomptinae zusammen gehangen, sondern, rings-
um vom Meere umgeben, wirklich eine Insel gebil-
det habe. Ferner findet sich auf ihm eine ganz über-
raschende Menge ofheinelier Pflanzen, welche die ehe-
malige Anwesenheit einer Zauberin von Rang hier
eben so glaubhaft machten, als viele andere, mit ei-
nem ähnlichen Pflanzenreichthum ausgestattete Gegen-
den die Anwesenheit^ einer Mieden in Colcliis und ei-
ner- jdtigiiici in den Gebirgen der Apenninen. Auch
an Wolfen und Schweinen hat es diesem Vorgebirge
bis auf diese Stunde nie gefehlt. Bei dem Zusam-
mentreffen aller dieser Umstände geschah nun auch
Alles, besonders von Speculirenden Priestern, um diese
Aufstellung recht glaubhaft zu machen. Schon in
den früheren Zeiten Roms zeigte man auf der Hohe
dieses wunderschönen ¡und abentheuerlich gestalteten
Vorgebirge, hoch über der St. Circaei, eine düstere
Höhle als die Grotte der Circe, darin ihren 'Rau-
herb edier, einen T/ieil vom Schiffe des Ulysses, oder
Odysseus, und, zum Ueberfluss, in einem hohen
Grabtumulus von grossen Steinen sogar das Grabmal
des verunglückten Elpenor. 3) Cajetae Prom. (Gae-
ta), eine Landspitze von hohen Felsen getragen, die
jedoch bei den Allen mehr als Hafenort genannt wird.
Den Namen soll Cajela, der Tradition zu Folge, von
dem gr. W orte Kcutcv, d. i. nach Einigen von der
hier verbrannten Säugamme des Aeneas, nach An-
deren von seiner hier verbrannten Flotte erhalten ha-
den. Vergl. Virgil. Aen. 7, 1. fl'. Sext. Aur. Victor,
de Orig. G. R.
TM Hauptwörter (50): [T44: [Alpen See Stadt Schweiz Italien Meer Berg Insel Fuß Inn], T9: [Tempel Stadt Kirche Säule Zeit Gebäude Bau Mauer Haus Dom], T24: [Schiff Meer Insel Küste Land Fluß See Wasser Hafen Ufer]]
TM Hauptwörter (100): [T21: [Schnee Winter Wasser Sommer Berg Regen Luft Boden Land Erde], T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land], T42: [Körper Wasser Luft Blut Mensch Pflanze Haut Tier Speise Stoff], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba]]
TM Hauptwörter (200): [T149: [Stadt Rom Meer Tiber Italien Land Ort Arno Fluß See], T190: [Odysseus König Held Sohn Troja Vater Schiff Agamemnon Insel Theseus], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T108: [Stadt Korinth Griechenland Peloponnes Insel Landschaft Name Athen Sparta Argos]]
246 Drittes Buch.
I. Grönländer der österreichischen Monarchie.
1. Das Königreich Ungarn.
In das Gebiet der mittleren Donau, die früher römi-
schen Provinzen Pannonien und Da cien, in welchem
hernach die Hunnen gehauset, zog um 900 das Noma-
denvolk der Ungarn oder Magyaren ein, wahrscheinlich
aus den sibirischen Flachländern gekommen und tschudischen
Stammes (S. 169 ). Nachdem sie durch ihre Räuberzüge
namentlich den Deutschen sehr lästig gewesen, aber auch von
ihnen gestraft worden waren (Heinrichl. bei Merseburg 933.
Otto I. auf dem Lech selve 956), führte um 1000 die
Pflanzung des Christenthums eine mildere Zeit her-
bei. Hz. Stephan, der Apostel (nachher der Schutzheilige)
seines Volkes, erhielt vom Papste den Titel apostolischer
König, den die Kaiser von Oesterreich noch jetzt führen.
Nach seinen Zeiten dehnte sich Ungarn öfters über das ganze
Donautiefland aus, wurde aber hernach durch die Türken
wieder verkleinert. Damals war Ungarn die Vorhut und
Worwache Europa's gegen den Islam. Da seit 1300 Ste-
phans Stamm ausgestorben, wurde Ungarn ein Wahlreich,
wählte aber als solches 1526 das Haus Oesterreich zu
seiner. Dynastie. Seit der Zeit ist der Regent Oesterreichs
zugleich König von Ungarn. Seine Stelle vertrat im
Reiche der Pa latinus: alle drei Jahre ward ein Reichs-
tag berufen. Dieser theilte sich in 2 Tafeln: die Mag-
nate nt a sei (Prälaten und der hohe Adel) und die De-
putirtentase l d. i. die Abgesandten des niedern Adels
und der 49 sogenannten königlichen Freistädte. Auf Gesetz-
gebung und Besteuerung hatten diese Stände (zusammen etwa
600 Personen) den größten Einfluß. Bei den Verhandlun-
gen erschien man bewaffnet. Die Geschäftssprache war meist
die lateinische, welche überhaupt in Ungarn, wenn auch
nicht immer mit Cicero's Worten, vielfach im Verkehr des
amtlichen Lebens gebraucht wird. Die raschen und feurigen
Ungarn halten auf ihre Nationalität und ihre Rechte: doch
haben sie für das österreichische Haus oft Gut und Blut
geopfert. Wer hat es nicht gehört, wie Maria Theresia,
auf allen Seiten gedrängt, den kleinen Sohn auf dem Arme,
in die Versammlung der Magnaten trat und diese mit ge-
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich]]
TM Hauptwörter (100): [T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T18: [Donau Stadt Ungarn Böhmen Wien Hauptstadt Land Einw. Königreich Mulde], T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T94: [Herr Tag Haus Kind Brot Geld Leute Mensch Hund Mann], T70: [Boden Teil Land Wald Gebirge Ebene Gebiet See Klima Tiefland]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T153: [Donau Ungarn Land Hauptstadt Böhmen Königreich Wien Stadt Galizien Siebenbürgen], T10: [Sachsen Karl Franken König Land Jahr Chlodwig Reich Krieg Volk], T150: [Maria König Theresia Kaiser Franz Karl Friedrich Joseph Frankreich Sohn]]
Extrahierte Personennamen: Otto_I. Stephan Apostel Maria_Theresia Maria Theresia
1g4 Abschn. 2. Das germanische Europa. Kap. 2. Deutschland.
Oberhaupt aller seiner Glieder anerkannt wird — nicht ganz
zu entziehen, vielmehr auch in dieser Hinsicht (ihrer Souve-
rainität unbeschadet), den gemeinsamen Beschlüssen des Bundes
Folge zu leisten. —
In allen diesen Beziehungen sind folgende Institutionen
gegründet worden:
1. Das oberste politische Organ des Bundes ist dev
Bundestag oder die Bundesversammlung, die in Frank-
furt a. M. ihren Sitz hat, aus bevollmächtigteir Gesandten
aller Bundesgenossen besteht, und über alle inneren und äuße-
ren Angelegenheiten des Bundes nach der Mehrheit der Stim-
men Beschlüsse faßt, die für alle Theilhaber völlige Rechts-
verbindlichkeit besitzen. — Die Berathungen und Beschlußuah-
mcn der Bundesversammlungen geschehen entweder im Pleno,
— d. h. in der jeglichem Bundesgenossen ein selbstständiges
Votum gewährenden Versammlung der Bevollmächtigten, —
oder im engeren Rathe, der nur aus 17 Stimmen be-
steht. — Im engeren Rathe ist nur die absolute Mehrheit
zu einem rechtsverbindlichen Beschluß erforderlich; im Pleno
bedarf es dazu einer Mehrheit von zwei Drittheilen der Stim-
men. Bei organischen Bundeseinrichtungen, Religionsange-
legenheiten, oder wenn es sich um die Rechte Einzelner han-
delt, kann indeß kein Beschluß durch bloße Stimmenmehrheit
gefaßt werden. —
Da nun politische Macht und Bedeutnng der einzelnen
Bundesgenossen außerordentlich verschieden sind, so konnte
ihnen im Pleno nicht ohne Unterschied gleiche Stimmberech-
tigung und damit gleicher Einfluß auf die Entscheidung der
gemeinsamen Angelegenheiten eingeräumt werden. — Eben so
natürlich erschien es, auch im engeren Rathe nur den größe-
ren und mächtigeren Bundesgenossen selbstständige oder Viril-
Stimmen, den kleineren dagegen blos gruppenweis selbst-
ständige oder Kuriat-Stimmen zu verleihen, welche erst
durch ein gemeinschaftliches Votum mehrerer Bundesgenossen
die Bedeutung einer Viril-Stimme erlangen. Die nebenste-
hende tabellarische Übersicht (Iv.) weiset die Stimmberechtigung
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung]]
TM Hauptwörter (200): [T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Volks- u. Staats-Verh. i. Allg. Z. 17. Polil. Vcrh. Rechtöverfassung. 167
Heeres von der Bundesversammlung (im engeren Rathe) er-
nannt. Alsdann geht der Entwurf des Operations-Planes
und die Leitung der Operationen allein von ihm aus, wie-
wohl er dem Bunde in diesen Beziehungen verantwortlich bleibt.
3. Rechts Verfassung. — Da die Wiederherstellung
der ehemaligen höchsten Reichsgerichte, bei der Errichtung des
Bundes, aus vielen Gründen nicht räthlich schien: so schreibt
die Bundes-Akte die Errichtung von Ober-Appellations-
Gerichten vor, wo solche noch nicht bestehen sollten, und
zwar in der Weise, daß in jedem Bundesstaate, der 300000
und mehr Einwohner hat, besondere, von den kleineren
Staaten aber gemeinsame Obergerichte dieser Art errichtet
werden sollen. Dergleichen gemeinschaftliche Appellations-Ge-
richte befindet! sich demnach: zu Jena für die großherzoglich -
und herzoglich-sächsischen auch fürstlich-reußischen Lande; zu
Wolfcnbüttel für Braunschweig, Waldeck und die beiden
lippeschen Fürsienthümer; zu Rostock für die gesammten
mecklenburgischen, zu Zerbst für die anhaltischen und schwarz-
bnrgischen Laude; zu Lübeck für die vier freien Städte. Einige
andere unter den kleineren Staaten haben dagegen die höchste
Gerichts-Instanz in die Hände des Ober-Tribunals eines be-
nachbarten größeren Staates gelegt. So Liechtenstein in die
des österreichischen zu Innspruck, die beiden Hohenzollern in
die des Württembergischen zu Stuttgart, Hessen-Homburg tu
die des großherzoglich-hessischen zu Darulstadt. Im Ganzen
zählt Deutschland zwanzig Ober-Appellations-Gerichte rc. —
Da zugleich diese Obergerichte, bei politischen Zerwürf-
nissen unter den einzelnen Bnndesgliedern, so wie bei Rechts-
Streitigkeiten zwischen den Fürsten und ihren Unterthanen,
füglich nur da als passet,de Rechts-Instanzen angesehen wer-
den können, wo sich die Fürsten ihren Ansspriichen freiwillig
unterwerfen wollen; da ferner das Ruhen des Schwertes durch
das Walten des Gesetzes nothwendig bedingt wird: so sind
für diese Fälle folgende Rechts-Institute gegründet worden:
1. durch Bnndesbeschlnß v. 16. Juni 1817*) die soge-
) Vgl. v. Meyer a. a. O. H. S. 64.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T44: [Sachsen Provinz Preußen Königreich Hannover Bayern Staat Hessen Baden Land], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T174: [Preußen Sachsen Hannover Holstein Provinz Königreich Staat Oldenburg Braunschweig Dänemark], T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T199: [Universität Berlin Bibliothek Leipzig Schloß München Jahr Museum Schule Gymnasium]]
Extrahierte Personennamen: Vcrh Meyer H._S.
Extrahierte Ortsnamen: Liechtenstein Stuttgart Hessen-Homburg Deutschland
168 Abschn. 2. Das germanische Europa. Kap. 2. Deutschland.
nauute Austrägal-Instauz, die durch das Obergericht eines
nach besonderen Vorschriften zu erwählenden Bundesstaates ge-
bildet wird, deren Wirksamkeit indeß erst eintritt, wenn der
vor» der Bundesversammlung dazu ernannte Ausschuß den
Streit nicht beizulegen im Stande war; —
2. seit dem Jahre 1834 die sogenannte schiedsrich-
terliche Instanz, welche dergestalt gebildet wird, daß die
Partheien für jeden besonderen Fall, aus den 34 zum Vor-
aus von dem engeren Rathe der Bundesversammlung ernann-
ten Spruchmännern, ein aus vier bis sechs Schiedsmäunern
und einem Obmann bestehendes Schiedsgericht erwählen,
dessen Ausspruch dann die Kraft eines austrägal-gerichtlichen
Erkenntnisses haben foll. —
Für die Vollziehung der Rcchtssprüche besteht, in den
beiden letzten Fällen, die von der Bundesversammlung am
3. August 1820 beschlossene Exekutions-Ordnung*). —
Schließlich folgt hier das vorerwähnte
Alphabetische Verzeichniß
der
ehemals reichsständischen, nunmehr mit dem Recht der Standesherrlichkeit
und Ebenbürtigkeit mediatisirten deutschen fürstlichen und gräflichen Häu-
ser, deren Häuptern in den Bundestagsbeschlüssen vom 18. August 1825
und 13. Februar 1829 die Prädikate „Durchlaucht und Erlaucht"
ertheilt worden**).
I. Fürstliche Häuser.
Namen Mit
der Standesherren in: eniem Gebiet
No. Häuser. von □ am». mit Einw.
1. Herzog v. Aremberg . . . Hannover (Hzgth. Mep- 34,00 42000
pen) Preußen (Hrrschft. Reck-
linghausen 13,00 45000
2. Fiirst v. Aucrsberg .... Österreich (Hzgth. Gott-
schee in Krain,Hrrschften in Mähren, Böhmen re.) ? ?
*) Vgl. v. Mever's Staats-Acten Ii. S- 369 ff.
**) v. Meyer Staats-Acten Ii. S. 284 f. u. 347 f.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T73: [Stadt Schloß Augsburg Grafe Nürnberg Reichsstadt Bischof Sitz Regensburg Fürst], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T67: [Preußen Bund Staat König Regierung Deutschland Verfassung Frankfurt Reichstag Bundestag], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T93: [Bayern Baden Hessen Württemberg Königreich Sachsen Franken Schwaben Land Rhein], T179: [Gott Mensch Wort Welt Erde Glaube Herr Sünde Himmel Satz], T29: [Geschichte Geographie Nr. Erdkunde Lesebuch Bild Iii allgemein Lehrbuch deutsch]]
Extrahierte Personennamen: August August Fiirst Meyer
Extrahierte Ortsnamen: Europa Deutschland Aremberg Aucrsberg Krain